Krankenversicherung für Ausländer

Genauso wie es für jeden Deutschen zur Pflicht geworden ist, eine Krankenversicherung abzuschließen, ist es auch für Ausländer. Dabei ist es egal, ob der Ausländer nur kurzzeitig oder für dauerhaft in Deutschland leben will. Dafür gibt es bei den Krankenkassen unterschiedliche Tarife und Modelle, die sich je nach Dauer und Zweck des Aufenthalts richten. Selbst wenn der Ausländer in seinem Land über eine Krankenversicherung verfügt, wird diese in den meisten Fällen nicht anerkannt, da sie nicht den sozial-rechtlichen Bestimmungen entsprechen, oder die üblichen Kosten für Behandlungen nicht abdecken.

Aus bestimmten Ländern brauchen Ausländer für die Einreise nach Deutschland ein Visum, welches schon vor der Einreise beantragt werden muss. Allerdings bekommen nur diejenigen ein Visum, die auch eine Krankenversicherung vorweisen können. Zudem muss der Einreisende den meisten Krankenversicherern schon vor der Einreise über das genaue Einreisedatum informieren. Dies gilt allerdings nicht nur für Deutschland, sondern für fast alle europäischen Staaten (28), die zu den so genannten Schengen-Staaten (Schengener Abkommen) gehören. Zu den unterschiedlichen Modellen und Tarifen, gibt es zum Beispiel für Au-pair, Studenten und Austausch- oder Sprachschüler besondere Angebote mit Sonderkonditionen, da auch diese Personen versicherungspflichtig sind. Zudem kann diese Personengruppe, ihre Krankenversicherung mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung preisgünstig koppeln.

Prinzipiell muss eine Krankenversicherung für Ausländer, dem Grundversicherungsschutz der deutschen Krankenversicherung entsprechen. Diese beinhaltet unter anderem ambulante Behandlungen und stationäre Aufenthalte inklusive aller Medikamente und Heil- und Hilfsmittel, zahnärztliche Versorgung, medizinisch notwendige Maßnahmen zur Rehabilitation und die Versorgung für Schwangere inklusive Entbindung.

Anders ist es bei Ausländern, die einer regelmäßigen Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, diese sind automatisch wie jeder andere Bürger auch, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Ausländer, die keiner Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und nur einen befristeten Aufenthalt in Deutschland verbringen, haben auch die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abschließen. Somit kann zum Beispiel bei Krankheit ein Rücktransport oder im Todesfall eine Überführung ins Heimatland mitversichert werden. Natürlich haben auch Ausländer die sich in Deutschland selbständig machen wollen die Möglichkeit auf eine private Krankenversicherung. Viele Versicherer haben sich so gar schon darauf spezialisiert, ihre Angebote und Tarife in ausländischer Sprache anzubieten.

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